Aufnahmebedingungen
und Mitgliedsbeiträge
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Aufnahmegebühr |
Beitrag
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Gesamtbeitrag
€ |
Kinder bis 14 Jahre
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entfällt
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26,--
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Kinder von 15 Jahre bis 18 Jahre,
Schüler, Studenten und Auszubildende
und Wehrpflichtige bis max 25 Jahre
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entfällt
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52,--
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Erwachsene (Einzelperson)
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entfällt
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104,--
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Erwachsene (Eheleute) jeweils
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entfällt
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78,--
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156,--
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Inaktive (Einzelperson)
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entfällt
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16,--
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Inaktive (Eheleute)
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entfällt
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13,--
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26,--
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Eheleute, einer aktiv,, einer inaktiv
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entfällt
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104,-
+
16,--
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120,- |
Verpflichtungen
| 1. |
Erwachsene
Neumitglieder sind lt. Mitgliederbeschluss
verpflichtet im Eintrittsjahr 10
Arbeitsstunden auf der Tennisanlage/Clubhaus
zu leisten (die zwei Arbeitsstunden pro Jahr gem.
Nr. 3 sind nicht enthalten). |
| 2. |
Alle
jugendlichen Clubmitglieder sind verpflichtet, im Jahr nach
Vollendung des 18. Lebensjahr 10 Arbeitsstunden abzuleisten. |
| 3. |
Aktive Mitglieder haben nach
Vollendung des 16. Lebensjahres jährlich
2 Arbeitsstunden für den Verein zu erbringen.
Alternativ können nicht abgeleistete
Pflichtarbeitsstunden spätestens am Saisonende
durch Zahlung von 26,- pro Stunde
ausgeglichen werden.
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| 4. |
Aus
buchungstechnischen Gründen ist die
Beitragszahlung nur mit Einzugsermächtigung/Lastschriftverfahren
möglich. |
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